Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – PartyGuard

Stand: April 2025

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform PartyGuard.de durch Veranstalter (nachfolgend „Kunde") sowie durch Endnutzer (nachfolgend „Nutzer"), die über die Plattform sogenannte „Muttizettel" erstellen oder verwalten. Betreiber der Plattform ist FRCK MEDIA, Karl Fricke, im Rahmen eines Kleinunternehmens.

2. Leistungsbeschreibung

PartyGuard bietet Veranstaltern die Möglichkeit, eine digitale Lösung zur Erstellung und Verwaltung von Erziehungsbeauftragungen („Muttizettel") für Veranstaltungen bereitzustellen.

Nutzer können diese Erklärungen über die Plattform erstellen. Die Daten werden anschließend dem Kunden zur Einlasskontrolle bereitgestellt.

Optional bietet PartyGuard zusätzliche Leistungen wie:

  • individuelles Branding (Farben, Logo, Subdomain)
  • Datenexport
  • Anbindung an Einlasssysteme

3. Registrierung & Vertragsschluss

Kunden (Veranstalter) schließen mit FRCK MEDIA einen Nutzungsvertrag ab.

Nutzer schließen keine direkte Geschäftsbeziehung mit FRCK MEDIA, sondern nutzen die Plattform zur Erstellung ihrer Erklärung. Sie erkennen mit der Nutzung diese AGB und die Datenschutzerklärung an.

4. Pflichten des Kunden (Veranstalter)

Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der Daten verantwortlich.

Er verpflichtet sich, bei der Einlasskontrolle alle eingereichten Dokumente sicht- und ausweismäßig zu kontrollieren.

Der Kunde haftet für Schäden oder Verstöße, die aus einer nicht ordnungsgemäßen Prüfung resultieren.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Datenverarbeitung im Rahmen seiner Veranstaltung (z. B. Speicherung, Weitergabe, Löschung nach 3 Monaten).

Bei optionalem Branding oder Zusatzfunktionen trägt der Kunde die damit verbundenen Kosten laut individueller Vereinbarung.

5. Pflichten des Nutzers

Nutzer sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere bei der Eingabe von Personalausweisnummern.

Eine falsche oder gefälschte Nutzung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Die Einwilligung zur Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen der Erstellung des Formulars.

6. Datenschutz

PartyGuard verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden und gem. DSGVO.

Ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Bestandteil des Kundenvertrags.

Die Plattform speichert Daten maximal 3 Monate nach dem Event und löscht sie automatisiert.

Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert und verarbeitet.

Besondere Daten (wie Ausweisnummern) werden mit besonderer Sorgfalt behandelt.
Zugriff darauf haben ausschließlich berechtigte Veranstalter nach vorheriger Verifizierung.

7. Verfügbarkeit & technische Hinweise

Es besteht kein Anspruch auf permanente Verfügbarkeit der Plattform. Wartungszeiten und technische Ausfälle können auftreten.

PartyGuard übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer temporären Nichtverfügbarkeit entstehen.

Regelmäßige Sicherheits- und Systemupdates werden durchgeführt.

8. Preise & Zahlungsbedingungen (für Kunden)

Die Nutzung von PartyGuard ist kostenpflichtig für Veranstalter, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Preise richten sich nach Anzahl der Veranstaltungen, Nutzerzahlen und Zusatzfunktionen.

Die Preisliste wird individuell vereinbart. Sonderwünsche (z. B. Branding, API) kosten extra.

9. Haftung & Freistellung

FRCK MEDIA haftet nicht für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der vom Nutzer eingegebenen Daten.

Der Kunde stellt FRCK MEDIA von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch Fehlverhalten oder Versäumnisse des Kunden entstehen.

Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, es sei denn, dieser wurde grob fahrlässig verursacht.

10. Kündigung

Der Vertrag mit dem Kunden kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Löschen eines Nutzerprofils ist jederzeit möglich.

11. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist Magdeburg, sofern gesetzlich zulässig.

Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB davon unberührt.

Im Streitfall wird zunächst eine Schlichtung angestrebt, bevor rechtliche Schritte erfolgen.